Finanzen

Die Christengemeinschaft trägt sich ausschließlich durch freiwillige Beiträge und Spenden ihrer Mitglieder und Freunde. Der Beitrag richtet sich nach eigenem Ermessen und Einsicht in die Notwendigkeiten.

Da sie bewusst auf ihr Recht verzichtet, über den Staat eine Kirchensteuer einzuziehen, da es keine Tabelle mit fest vorgegebenen Beitragssätzen gibt, muss jeder selbst zu einer Einschätzung kommen, was ein angemessener Beitrag für die Christengemeinschaft ist.

Hier ein paar Anregungen zur Gestaltung des eigenen Beitrages

Die regelmäßigen Beiträge

machen den weitaus größten Teil der benötigten Mittel der Christengemeinschaft aus. Folgende Faktoren können bei der Bemessung einen Anhaltspunkt geben:

    1. Das persönliche Verhältnis zur Christengemeinschaft

      bestimmt die Bereitschaft, sich in kleinem oder größerem Maße auch finanziell dafür zu engagieren. Der Beitrag ist ein Teil der persönlichen monatlichen Ausgaben. Wie in jedem anderen Lebensbereich (Miete, Lebensmittel u.s.w.) ist es auch hier sinnvoll, nicht dem Zufall zu überlassen, ob etwas übrig bleibt, sondern von vornherein einen Betrag einzuplanen.

    2. Die Gemeinde braucht finanzielle Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben

      unabhängig von der persönlichen Gewichtung. Derzeit sind für die laufenden Kosten der Braunschweiger Gemeinde pro Haushalt durchschnittlich monatlich 70,- € erforderlich.

      Durchschnittlich heißt: Nicht jeder ist in der Lage, diesen Durchschnitts¬wert als tatsächlichen Beitrag zu leisten.
      Entweder zahlt man einen geringeren Beitrag und hofft, dass es andere gibt, die durch zusätzliche Anstrengung einen Ausgleich schaffen. Oder man wird, sofern man irgend kann, sogar einen höheren Beitrag zahlen, um mitzuhelfen, das Ganze zu ermöglichen.

      Gerade darin wird deutlich, dass wir bis in die Finanzen eine Christen-Gemeinschaft sein wollen.

    3. Die eigene Lebenssituation – Einkommen und Familiengröße (als Orientierung):

      • Alleinstehende 5 – 7 % vom monatlichen Netto-Einkommen
      • Verheiratete bzw. Lebensgemeinschaften mit einem Einkommen
        4 – 6 % vom monatlichen Netto-Einkommen
      • Familie mit 1 – 2 Kindern 3 – 5 % vom monatlichen Netto-Einkommen
      • Familie mit geringem Einkommen 2 – 4 % vom monatlichen Netto-Einkommen

Das Leben in unserer Gemeinde kann sich in dem Umfang entfalten, wie jeder einzelne zusammen mit Anderen die finanziellen Voraussetzungen dafür schafft.

Bei besonderen sakramentalen Ereignissen

(Taufe, Konfirmation, Trauung, Bestattung u.s.w.) ist es sinnvoll, eine besondere Spende zu geben. Die Höhe einer solchen Spende kann sich z.B. ergeben aus einem angemessenen Verhältnis zu den übrigen finanziellen Aufwendungen, die neben dieser zentralen kultischen Handlung entstehen (z.B. durch eine anschließende Feier). Ebenso kann die Vorbereitung bzw. Begleitung durch den Priester ein Maßstab sein.

Kollekten

Neben den regelmäßigen Beiträgen werden nach Gottesdiensten und Veranstaltungen Kollekten für die laufenden Ausgaben gesammelt.

Testamente / Vermächtnisse
Durch eine bedingte Schenkung schon zu Lebzeiten oder durch eine testamentarische Verfügung kann man wesentlich die Aufgaben der Christengemeinschaft unterstützen. In einem „Merkblatt für Testamente und Vermächtnisse“, das im Gemeindebüro erhältlich ist, sind Grundsätze und Formvorschriften für die Errichtung eines Testamentes genannt.

Steuerfragen

Alle Beiträge und Spenden an die Christengemeinschaft sind steuerlich absetzbar. Darüber hinausgehende Beträge sind im Rahmen bestimmter Höchstsätze als Sonderausgaben abzugsfähig. Am Jahresende wird unaufgefordert eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt zugesandt.

Die Christengemeinschaft ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts von der Körperschaftssteuer sowie der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit.

Kontoverbindung

Die Christengemeinschaft
GLS Gemeinschaftsbank
IBAN: DE62 4306 0967 0018 1323 00
BIC: GENODEM1GLS